Name des Begriffes: Barmenia VHV und VHV1A
Beschreibungen des Begriffes:

Barmenia VHV und VHV1A

Synonyme: PKV Tarife

 

Die leistungsstarke Private Krankenversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Die Tarifreihe VHV der Barmenia – insbesondere der Tarif VHV1A – ist eine speziell für Heilberufe entwickelte private Krankenversicherung. Sie richtet sich an Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte, die großen Wert auf eine hochwertige medizinische Versorgung, umfassende Leistungen und größtmögliche Freiheit bei der Arzt- und Krankenhauswahl legen. Die VHV-Tarife sind nicht mit klassischen Beihilfe- oder Standardtarifen vergleichbar, da sie gezielt auf die besonderen Bedürfnisse von Medizinerinnen und Medizinern abgestimmt sind. Gerade für Fachleute im Gesundheitswesen, die hohe medizinische Standards kennen und selbst in der Branche tätig sind, bietet der VHV1A eine durchdachte Kombination aus Leistung, Flexibilität und Beitragsstabilität.

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Für wen ist die Barmenia VHV gedacht?

Die Barmenia VHV-Tarife richten sich exklusiv an Personen aus dem medizinischen Bereich. Dazu gehören approbierte Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Medizinstudierende ab einem bestimmten Studienabschnitt sowie berufstätige Heilberufler mit Approbation. Die Tarife sind so konzipiert, dass sie die speziellen Anforderungen dieses Personenkreises berücksichtigen – sowohl was Leistungsgrenzen nach GOÄ betrifft als auch in Bezug auf die freie Arztwahl, ambulante Spitzenversorgung und stationäre Zusatzleistungen. Durch den beruflichen Hintergrund der Zielgruppe ist davon auszugehen, dass Versicherte in diesen Tarifen ein überdurchschnittliches Verständnis für Qualität im Gesundheitswesen mitbringen und dementsprechend hohe Anforderungen stellen. Die Barmenia reagiert auf diesen Bedarf mit einem eigenen, leistungsstarken Produktsegment.

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Ambulante Leistungen – Freiheit und Qualität bei jedem Arztbesuch

Der ambulante Bereich ist für viele Versicherte der häufigste Berührungspunkt mit dem Gesundheitssystem. Im Tarif VHV1A genießen Ärztinnen und Ärzte hier besonders umfangreiche Leistungen. Die Behandlungskosten werden über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, sofern medizinisch notwendig. Zusätzlich sind Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen enthalten – auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Wer alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie in Anspruch nehmen möchte, profitiert ebenfalls von großzügigen Erstattungssätzen, sofern die Leistungen durch ärztliche Verordnung erbracht werden. Auch bei Hilfsmitteln wie Sehhilfen, Hörgeräten oder orthopädischen Maßnahmen zeigt sich der Tarif flexibel. Die freie Facharztwahl ohne Hausarztbindung ermöglicht eine direkte und schnelle medizinische Versorgung.

Stationäre Leistungen – Komfort und medizinische Spitzenversorgung

Ein stationärer Aufenthalt ist für viele Menschen mit Sorge verbunden – für Mediziner jedoch bedeutet er häufig auch ein klares Qualitätskriterium für ihren Tarif. Der VHV1A gewährt hier weitreichende Leistungen: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlung durch Chefärzte oder Spezialisten, und die freie Wahl des Krankenhauses – auch in Privatkliniken. Zusätzlich sind die Leistungen nicht auf Kassentarife begrenzt, sondern decken auch privatärztliche Leistungen vollständig ab. Diese Freiheit sorgt nicht nur für medizinischen Komfort, sondern ermöglicht eine individuell optimierte Behandlung, wie sie im Berufsalltag vieler Ärzte ohnehin Standard ist. Gerade im Ernstfall wird so eine Versorgung garantiert, die höchsten Ansprüchen gerecht wird.

Zahnleistungen – Hochwertiger Schutz für Zahnerhalt und Zahnersatz

Im Bereich der Zahnmedizin bietet der Tarif VHV1A solide und erweiterbare Leistungen. Die Zahnbehandlung wird in der Regel vollständig übernommen, sofern medizinisch notwendig. Für Zahnersatz gelten Erstattungssätze, die individuell durch ergänzende Zahntarife weiter erhöht werden können. Damit lassen sich auch hochwertige Implantatversorgungen oder Inlays absichern. Die professionelle Zahnreinigung wird ebenfalls erstattet, wenn sie medizinisch indiziert ist oder zur Prophylaxe beiträgt. Kieferorthopädische Leistungen für Kinder oder – bei medizinischer Notwendigkeit – auch für Erwachsene sind in einem gewissen Rahmen eingeschlossen. Für Zahnärzte oder Mediziner mit überdurchschnittlichem Anspruch an Ästhetik und Funktionalität bietet dieser Tarif somit ein leistungsstarkes Fundament.

Weitere Highlights des VHV1A-Tarifs

Neben dem breiten medizinischen Leistungsspektrum überzeugt der VHV1A auch durch seine Struktur und Flexibilität. Es gibt keine Pflicht zur Hausarztbindung, was die Wege zur Diagnose und Behandlung deutlich verkürzt. Versicherte erhalten bei Leistungsfreiheit eine attraktive Beitragsrückerstattung – ein interessantes Anreizsystem für gesunde Versicherte. Zudem ist die Verwaltung des Tarifs modern gestaltet: Rechnungen können digital eingereicht und verwaltet werden. Wer will, kann den Selbstbehalt individuell gestalten und auf Wunsch sogar während der Vertragslaufzeit anpassen. Wechsel in leistungsstärkere Tarife (z. B. VHV2A oder VHV3A) sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Auch die Beitragskalkulation zeigt sich als stabil – ein Pluspunkt bei langfristiger Planung.

FAQ zu den Barmenia Tarifen VHV und VHV1A

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FAQ – Häufige Fragen zum Barmenia VHV und VHV1A

Für wen eignet sich der Tarif VHV1A?

Der Tarif VHV1A eignet sich für approbierte Ärzte und Zahnärzte sowie Medizinstudierende ab einem bestimmten Ausbildungsstand. Er ist gezielt auf Personen ausgerichtet, die beruflich im Bereich der Human- oder Zahnmedizin tätig sind oder eine solche Laufbahn anstreben. Die Voraussetzung für den Abschluss ist in der Regel die Vorlage einer Approbationsurkunde oder einer entsprechenden Immatrikulationsbescheinigung. Für diese Zielgruppe bietet der VHV1A einen Versicherungsschutz, der sowohl in Leistungsumfang als auch in Flexibilität deutlich über herkömmliche PKV-Tarife hinausgeht. Wer hohen medizinischen Anspruch hat und dabei auf Tarifstruktur und Beitragsstabilität Wert legt, findet hier die passende Lösung.

Was unterscheidet den VHV1A von anderen PKV-Tarifen?

Der VHV1A unterscheidet sich vor allem durch seinen besonderen Fokus auf die Anforderungen medizinischer Fachkräfte. Während viele PKV-Tarife sich an ein breites Publikum richten, ist der VHV1A auf Ärzte und Zahnärzte spezialisiert. Er ermöglicht Erstattungen über die üblichen Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus, was besonders wichtig ist, wenn man selbst privatärztlich behandelt werden möchte oder sehr spezielle Behandlungen benötigt. Hinzu kommt die Möglichkeit, Leistungen individuell zu kombinieren – zum Beispiel durch Ergänzungstarife im Zahn- oder Pflegebereich. Auch die Beitragsstruktur ist so gestaltet, dass sie den typischen Karriereverlauf eines Mediziners berücksichtigt.

Gibt es Wartezeiten beim Einstieg?

Wie bei den meisten privaten Krankenversicherungen gibt es auch beim VHV1A bestimmte Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, besondere Wartezeiten – etwa für Zahnersatz, Psychotherapie oder Entbindungen – liegen bei acht Monaten. Diese Fristen sollen verhindern, dass Versicherte nur im Krankheitsfall kurzfristig in den Tarif einsteigen. Bei einem nahtlosen Wechsel aus einer anderen PKV oder aus einem gleichwertigen Versicherungsschutz können diese Wartezeiten unter Umständen entfallen. Das gilt insbesondere, wenn durchgehender Versicherungsschutz nachgewiesen wird, wie es etwa bei Ärzten in Weiterbildung oder Assistenzarztstellen der Fall ist.

Kann ich zwischen VHV1A, VHV2A und VHV3A wechseln?

Innerhalb der Barmenia VHV-Tarifwelt sind Wechsel grundsätzlich möglich und in vielen Fällen sogar gewünscht – etwa wenn sich Lebensumstände oder berufliche Anforderungen ändern. Wer als Berufseinsteiger mit dem VHV1A beginnt, kann bei Bedarf in die leistungsstärkeren Tarife VHV2A oder VHV3A wechseln. Je nach Vertragsbedingungen und Gesundheitszustand kann dieser Wechsel sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen, insbesondere wenn er innerhalb einer definierten Frist erfolgt. Dadurch lässt sich der Versicherungsschutz flexibel anpassen, ohne die Tarifwelt der VHV-Serie verlassen zu müssen – ein klarer Vorteil für Mediziner mit langfristiger Planung.

Wie verhält sich der Tarif im Ausland?

Im europäischen Ausland besteht im VHV1A grundsätzlich Versicherungsschutz, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung erfolgt – ähnlich wie in Deutschland. Die Leistungen richten sich dabei nach dem vertraglich vereinbarten Umfang. Für außereuropäische Reisen oder längere Auslandsaufenthalte – etwa bei Kongressen, Fortbildungen oder Auslandseinsätzen – empfiehlt sich der Abschluss einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung. Die Barmenia bietet hierfür passende Zusatztarife, die sich mit dem VHV1A kombinieren lassen. So bleibt man auch international umfassend abgesichert – ein wichtiger Aspekt für Ärztinnen und Ärzte, die oft weltweit tätig sind.

Was kostet der VHV1A monatlich?

Die monatlichen Beiträge im Tarif VHV1A hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen das Eintrittsalter, der aktuelle Gesundheitszustand, die gewählte Selbstbeteiligung sowie eventuell hinzugebuchte Ergänzungstarife wie Zahnschutz oder Pflegeversicherung. Für Berufseinsteiger oder Medizinstudierende bietet die Barmenia oftmals attraktive Einstiegskonditionen. Im Vergleich zu vielen anderen Tarifen ist der VHV1A zudem so kalkuliert, dass auch langfristig stabile Beiträge möglich sind – ohne massive Beitragssprünge im Alter. Eine individuelle Tarifberatung ist in jedem Fall sinnvoll, um den Schutz optimal auf die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abzustimmen.

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