Premium-Krankenversicherung für Ärztinnen und Ärzte
Der Tarif Allianz Ärzte Best 100 ist eine hochwertige private Krankenversicherung, die sich exklusiv an approbierte Ärztinnen und Ärzte richtet. Mit umfassender medizinischer Absicherung, attraktiven Zusatzleistungen und flexiblen Optionen ist dieser Tarif eine leistungsstarke Lösung für medizinische Fachkräfte mit höchsten Ansprüchen.
Zielgruppe: Für wen eignet sich dieser Tarif
Allianz Ärzte Best 100 richtet sich ausschließlich an approbierte Ärztinnen und Ärzte. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit selbstständig oder angestellt ausgeübt wird. Der Tarif steht sowohl niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten als auch Klinikärzten offen und erfüllt alle Anforderungen an eine substitutive Krankenversicherung.
Leistungsbereiche im Überblick
Der Tarif deckt alle wichtigen Bereiche der privaten Krankenversicherung umfassend ab. Hierzu gehören stationäre und ambulante Behandlungen, Zahnleistungen, Vorsorgeuntersuchungen sowie Leistungen bei psychischen Erkrankungen.
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Stationäre Behandlung
Versicherte erhalten eine vollständige Kostenerstattung für stationäre Aufenthalte in Krankenhäusern. Dazu zählen die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die freie Wahl des Krankenhauses und die Behandlung durch Chefärztinnen oder Chefärzte. Leistungen über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte hinaus sind eingeschlossen.
Ambulante Behandlung
Auch bei ambulanten Behandlungen werden die Kosten zu einhundert Prozent übernommen. Versicherte können alle zugelassenen Ärztinnen und Ärzte frei wählen und benötigen keine Überweisungen. Erstattet werden auch Leistungen, die über die GOÄ-Höchstsätze hinausgehen. Behandlungen durch Heilpraktiker oder alternative Therapien können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls übernommen werden. Psychotherapie ist nach Ablauf der Wartezeit eingeschlossen.
Zahnbehandlung und Zahnersatz
Für Zahnbehandlungen werden die Kosten zu einhundert Prozent erstattet. Bei Zahnersatz richtet sich der Erstattungsanteil nach Bonusregelungen und kann bis zu einhundert Prozent betragen. Auch hochwertige Maßnahmen wie Implantate, Inlays und funktionelle Diagnostik sind eingeschlossen. Kieferorthopädie wird bei Kindern und Jugendlichen ebenfalls umfangreich erstattet.
Vorsorgeuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen, Gesundheits-Check-ups, Impfungen und weitere präventive Leistungen sind integraler Bestandteil des Tarifs. Diese werden auch dann übernommen, wenn sie über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
Versicherungsschutz im Ausland
Der Versicherungsschutz gilt in allen europäischen Ländern uneingeschränkt. Bei Reisen in außereuropäische Staaten besteht ebenfalls ein Schutz für die Dauer eines Monats. Darüber hinaus kann eine erweiterte Auslandskrankendeckung vertraglich vereinbart werden. Bei dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland gelten besondere Bedingungen, insbesondere zur Beitragsanpassung und Leistungshöhe.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Wer innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann von einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung profitieren. Diese kann in Form einer Auszahlung, Beitragsminderung oder zusätzlichen Leistungen erfolgen. Die Allianz entscheidet jährlich über Höhe und Form der Rückerstattung in Abstimmung mit einem unabhängigen Treuhänder.
Wartezeiten und Gesundheitsprüfung
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Für bestimmte Leistungen wie Entbindung, Zahnersatz, Psychotherapie oder kieferorthopädische Behandlungen gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Bei Unfällen entfallen alle Wartezeiten. Durch ein ärztliches Attest auf dem Allianz-Formular kann die Wartezeit vollständig erlassen werden, wenn es innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht wird.
Nachversicherung von Kindern
Neugeborene und adoptierte Kinder können ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten mitversichert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen die fristgerechte Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach Geburt oder Adoption sowie eine bestehende Versicherung eines Elternteils seit mindestens drei Monaten. Der Versicherungsschutz darf den des Elternteils nicht übersteigen.
Tarifwechsel innerhalb der Allianz
Versicherte haben jederzeit das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Dabei gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz. Ein Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls möglich. Dabei werden angesparte Alterungsrückstellungen angerechnet.
Beitragsberechnung und Altersrückstellungen
Die Beiträge werden unabhängig vom Geschlecht, aber abhängig vom Eintrittsalter, dem gewünschten Leistungsumfang und individuellen Risiken kalkuliert. Alterungsrückstellungen sorgen dafür, dass die Beiträge auch im höheren Alter stabil bleiben. Ein Anstieg der Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens ist ausgeschlossen, sofern Rückstellungen gebildet wurden.
Kündigungsrecht und Übertragbarkeit
Eine ordentliche Kündigung ist nach einer Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren zum Ende des Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist möglich. Bei Beitragserhöhungen, veränderten Selbstbeteiligungen oder Leistungskürzungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem vollständigen Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer kann der sogenannte Übertragungswert der Alterungsrückstellung mitgenommen werden, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Abrechnung und Auskunftsrechte
Die Erstattung von Leistungen erfolgt auf Grundlage eingereichter Originalrechnungen. Bei geplanten Behandlungen mit einem Kostenvolumen über zweitausend Euro besteht ein Anspruch auf vorherige schriftliche Auskunft zur voraussichtlichen Erstattungsfähigkeit. Gutachten, die von der Allianz zur Leistungsprüfung eingeholt werden, können unter bestimmten Bedingungen eingesehen werden.
Obliegenheiten im Leistungsfall
Versicherte sind verpflichtet, bei Eintritt eines Versicherungsfalls umfassend mitzuwirken. Dazu gehören die Vorlage erforderlicher Unterlagen, das Erteilen von Auskünften und gegebenenfalls ärztliche Untersuchungen. Falls Ansprüche gegenüber Dritten bestehen, gehen diese bis zur Höhe der erstatteten Leistungen auf die Allianz über.